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VPG / FH

VPG = Vielseitigkeitssport für Gebrauschshunde

Für den etwas größeren Hund...
Derzeit gibt es bei uns keine aktiven Schutzhunde, aber jeder Interessierte ist herzlich
willkommen mit seinem Hund bei uns vorbeizuschauen und mitzumachen.

Unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (früher
Schutzhundausbildung) versteht man die Ausbildung des Hundes in den Abteilungen A, B und
C, d.h. in der Fährtenarbeit, der Unterordnung und im Schutzdienst. Der Hund muss also
sehr vielseitig veranlagt sein und umfassend ausgebildet werden.


Abteilung A: Fährtenarbeit
B ei der Fährtenarbeit muss der Hund verschiedene Fährten von 600 Schritt bis 1.500 m
Länge mit unterschiedlich langer Liegezeit, versehen mit diversen Winkeln und Verleitern,
mit seinem Hundeführer absuchen. Auf diesen Fährten sind Gegenstände ausgelegt, die der
Hund finden und verweisen muss. Diese Sparte der Ausbildung verlangt sehr viel Kondition
und Ausdauer bei Hund und Hundeführer.

Abteilung B: Unterordnung
In der Abteilung B muss der Hund viele verschiedene Aufgaben erfüllen: Leinenführigkeit,
Freifolge, Sitz, Steh, Platz aus der Bewegung, Hereinrufen, Bringen, Springen über
verschiedene Hürden, Voraussenden, Ablegen usw. Dabei ist das freudige Arbeiten des
Hundes Voraussetzung.

Abteilung C: Schutzdienst
In der Abteilung C muss der Hund seine Wehrhaftigkeit und seinen Kampftrieb unter Beweis
stellen. Er muss einen versteckten Helfer suchen, finden, verbellen, ihn an einer Flucht
hindern, ihn bewachen, abtransportieren, einen Überfall auf seinen Hundeführer verhindern
und abwehren und bei all diesen Situationen von seinem Hundeführer stets geführt und
geleitet werden können. Der Hund wird dabei allerdings nicht zum wilden Beißer erzogen,
sondern es wird ein gehorsamer und sauber arbeitender Hund verlangt.
Alle Übungen werden in unterschiedliche Schwierigkeitsstufen unterteilt. Es gibt die VPG
in den Stufen A (ohne Fährtenarbeit), I bis III. Für diese Ausbildung eignen sich nicht alle Hunde.

Gehorsam
Der Gehorsamsteil der Wachhundprüfung ähnelt sehr der Abteilung B der VPG-Prüfung der
Stufe I. Es gibt allerdings kleinere Abweichungen.

Bewachungsteil
In diesem Teil der Prüfung muss der angebundene und allein gelassene Hund einen
Gegenstand seines Hundeführers vor einem Täter bewachen. Im weiteren Verlauf wird der
Hund an ein Laufseil gebunden und muss einen nahenden Täter an der Wegnahme eines ihm
anvertrauten Gegenstandes hindern. Des Weiteren muss der Hund einen sich dem Zaun des
Grundstück nähernden Täter in die Flucht schlagen und auch die Annäherung an ein Gebäude,
in dem sich der Hund befindet, unmöglich machen.
Bei der gesamten Bewachungsarbeit wird kein Beißen gefordert. Es muss nur eindeutig zu
erkennen sein, dass es dem Täter unmöglich wäre, seine Handlungen durchzuführen.
Es gibt nur eine Prüfungsstufe. Auch hierfür ist nicht jeder Hund geeignet.

Fährtenhundprüfung FH
Die Fährtenarbeit stellt eine für den Hund sehr natürliche und artgerechte Beschäftigung
dar. Jedem Hund liegt das Aufsuchen und Halten von verschiedenen Spuren im Blut und nutzt
diese angeborene Verhaltensweise aus.
Die Fährtenhundprüfung gibt es in zwei Stufen: FH I und II. Es sind dabei Fährten von bis
zu 2 km Länge und einer Liegezeit von drei Stunden vorgeschrieben. Dazu machen bis zu 7
verschiedenartige Winkel und mehrere Verleiterfährten dem Hund das Suchen nicht ganz
einfach. Auch sind mehrere Bodenwechsel einzubauen, damit der Hund auch auf
unterschiedlichem Boden sein Können unter Beweis stellen kann.
Die Fährtenarbeit ist eine zwar etwas zeitaufwendige, aber dafür sehr befriedigende und
für den Hund sehr lustbetonte Arbeit, die jedem Hund von der Natur mitgegeben wurde.

Fährtenarbeit beim Schutzhund bzw VPG
Zur Ausbildung im Bereich Schutzhund oder VPG gehört auch das der Hund ein Fährte lesen
und verfolgen kann. Dies Fähigkeit wird je nach Leistungsstufe unterschiedlich geprüft.
Die Ausbildung sollte möglichst breit angelegt sein, in unterschiedlichen Geländen mit
verschiedenen Erdoberflächen. Besonders zu Anfang sollte diese Flächen vorher nicht allzu
oft betreten worden sein, auch Wiesen mit hohen Gras sollten gemieden werden. Wichtig ist
natürlich, dass der Hund sich mit der Nase orientieren soll und nicht mit den Augen.

Beim Anfänger sind die Anforderungen noch nicht allzu groß: schon nach 3 Minuten nach dem
Legen der Fährte sollte der Hund die Spur aufnehmen, das steigert sich bis zu 3 Stunden
für die Fährtenhundeprüfung 1 und 2; je nach Ausbildungsstand werden unterschiedlich
viele Richtungswechsel eingebaut. Mit den höheren Prüfungen kommen auch
„Verleitungsspuren“ dazu, dazu läuft eine fremde Person auf Anweisung des Prüfungsleiter
auch mehrfach quer über die gelegte Fährte - der Prüfling darf sich dadurch nicht
irritieren lassen

Auch für die Vielseitigkeitsprüfung (VPG) wird das Fährten benötigt. In der VPG1 und 2,
muss der Hund 2 Winkel, 3 Schenkel (Schenkel sind die geraden Laufstücke; 3 Schenkel
beinhalten 2 Winkel, also 90° Richtungswechsel) und 2 Gegenstände suchen und anzeigen und
in der VPG3, muss der Hund 4 Winkel, 5 Schenkel und 3 Gegenstände suchen und anzeigen
(verweisen). Bei der VPG1 muss die Fährte wenigstens vor 20 minuten, bei der VPG2
wenigstens vor 30 Minuten und bei der VPG3 muss die Fährte wenigstens vor 60 Minuten
gelegt sein.